18.11.2011, 10:07
Leergewicht nach § 42 (3) StVZO beinhaltet für PKW, ich kürze mal ab:
- betriebsfertiges Fahrzeug
- 90 % Tankfüllung
- 100 % Flüssigkeiten für alle anderen Systeme
- Alle mitzuführendenAusrüstungsteile
- 75 kg Fahrergewicht
Der Kriegsgefangene hat also schon ein klein wenig zu Essen bekommen.
Die Zahl, die im COC bzw. in den Zulaaungspapieren steht, sollte eigentlich das alles beinhalten. Das ist übrigens auch EU- Recht.
PS: eine LKW- Waage ist für unsere Autos ungeeignet. Da sie für wesentlich höhere Gewichte vorgesehen ist, sind in dem kleinen Bereich, wo wir uns bewegen schnell einmal 50 kg (und mehr) zuviel oder zu wenig angezeigt.
Edit: Es ist landläufig bekannt, dass bei der Angabe des Leergewichtes nahezu alle Hersteller ein klein wenig schummeln. Auch das, was in der Aufpreisliste steht, wird weggelassen.
Gruß
- betriebsfertiges Fahrzeug
- 90 % Tankfüllung
- 100 % Flüssigkeiten für alle anderen Systeme
- Alle mitzuführendenAusrüstungsteile
- 75 kg Fahrergewicht
Der Kriegsgefangene hat also schon ein klein wenig zu Essen bekommen.
Die Zahl, die im COC bzw. in den Zulaaungspapieren steht, sollte eigentlich das alles beinhalten. Das ist übrigens auch EU- Recht.
PS: eine LKW- Waage ist für unsere Autos ungeeignet. Da sie für wesentlich höhere Gewichte vorgesehen ist, sind in dem kleinen Bereich, wo wir uns bewegen schnell einmal 50 kg (und mehr) zuviel oder zu wenig angezeigt.
Edit: Es ist landläufig bekannt, dass bei der Angabe des Leergewichtes nahezu alle Hersteller ein klein wenig schummeln. Auch das, was in der Aufpreisliste steht, wird weggelassen.
Gruß
Ralf