20.11.2011, 21:04
Hier mal ne Meinung aus den LR-Forum:
`` Tach zusammen,
schmeißt bitte nicht alles durcheinander. Die EG Verordnung bezieht sich auf neue Fahrzeugtypen und nicht auf Neufahrzeuge, dessen Ersttypgenehmigung vor dem 7. Februar stattgefunden hat. Nachträge der Typgenehmigung zählen auch nicht. Entscheidend ist immer das Datum der Erstgenehmigung.
Im Klartext heißt das - auch Modelljahr 2011 hat kein Tagfahrlich und wird es auch nicht brauchen.
Im Übrigen, die LED`s im scheinwerfer wurden als Standlicht geprüft und können auch nicht als Tagfahrlicht zugelassen werden.
Tagfahrlicht im Sinne der Betriebsanleitung ist, wie Ihr schon richtig erkannt habt, die Skandinavienschaltung. ``
Gruß Thomas
`` Tach zusammen,
schmeißt bitte nicht alles durcheinander. Die EG Verordnung bezieht sich auf neue Fahrzeugtypen und nicht auf Neufahrzeuge, dessen Ersttypgenehmigung vor dem 7. Februar stattgefunden hat. Nachträge der Typgenehmigung zählen auch nicht. Entscheidend ist immer das Datum der Erstgenehmigung.
Im Klartext heißt das - auch Modelljahr 2011 hat kein Tagfahrlich und wird es auch nicht brauchen.
Im Übrigen, die LED`s im scheinwerfer wurden als Standlicht geprüft und können auch nicht als Tagfahrlicht zugelassen werden.
Tagfahrlicht im Sinne der Betriebsanleitung ist, wie Ihr schon richtig erkannt habt, die Skandinavienschaltung. ``
Gruß Thomas