24.11.2011, 11:13
Hallo Chrisl,
es gibt keine Zeitvorgabe. Wenn ein Auto von Privat verkauft wird, gelten sofort andere Regeln als vom Unternehmer an Verbraucher.
Wird Dir beim Privatverkauf nachgewiesen, dass ein Zwischenverkauf nur zur Umgehung der Verbraucherschutzregeln stattgefunden hat, dürften trotzdem die Verbraucherschutzregeln Anwendung finden. Vermutlich liegt dann auch Betrug vor. Je kürzer die Zeitspanne zwischen den Verkäufen ist, desto eher wird eine Umgehung vermutet. Gibt es andere, gute Gründe für den Zwischenverkauf, scheidet eine Umgehung wohl aus. Gleiches dürfte für einen langen Zeitraum zwischen den Verkäufen gelten.
tschüß
Matthias
edit: wg akuter Rechtschreibschwäche
es gibt keine Zeitvorgabe. Wenn ein Auto von Privat verkauft wird, gelten sofort andere Regeln als vom Unternehmer an Verbraucher.
Wird Dir beim Privatverkauf nachgewiesen, dass ein Zwischenverkauf nur zur Umgehung der Verbraucherschutzregeln stattgefunden hat, dürften trotzdem die Verbraucherschutzregeln Anwendung finden. Vermutlich liegt dann auch Betrug vor. Je kürzer die Zeitspanne zwischen den Verkäufen ist, desto eher wird eine Umgehung vermutet. Gibt es andere, gute Gründe für den Zwischenverkauf, scheidet eine Umgehung wohl aus. Gleiches dürfte für einen langen Zeitraum zwischen den Verkäufen gelten.
tschüß
Matthias
edit: wg akuter Rechtschreibschwäche