06.01.2012, 22:21
Zitat:Original von derCowboy
Stimmt... es gab keine Verschärfungen... deswegen ist es noch genauso einfach wie am Anfang, ein rotes Wechselkennzeichen für Fahrzeuge ab 20 Jahre zu bekommen
Das war reine Politik, da geht es ausschließlich um die Kfz-Steuer und um Neuwägen.
Dadurch überleben viele bereits abgemeldete oder kaum noch fahrbare Youngtimer die Zeitspanne zu den dreißig Jahren nicht mehr, und man kann Papis alten Golf nicht mehr billig mit roter Nummer fahren und muß doch was Neueres kaufen.
Hinsichtlich Eingangsschwelle zur H-Nummer ist es doch leichter geworden. Die Zustandsnoten entfallen, das Auto muß noch einigermaßen würdig sein. Optische Schäden, die früher ein Hindernis waren sind plötzlich o.k.
Die größten Erleichterungen gibt es bei den Modifikationen. Laut früherer Vorschrift mußte man nachweisen, daß diese innerhalb von zehn Jahren bereits durchgeführt wurden - oftmals unmöglich. Jetzt kann man das plötzlich auch gerade erst durchgeführt haben ( sofern damals möglich gewesen ) , was für eine Erleichterung.
Wie vieles andere auch wurde dieses "früher durchgeführt mit Rechnungsnachweis" mal genau genommen ( streng nach Vorschrift ) und anderswo eben lockerer gehandhabt. So ist es mit allen Vorschriften. Auch diese Leute hätten das ja "nicht verdient" gehabt, andere haben sich schließlich abgemüht alte Rechnungen oder Fotos von ihrem Auto-Umbau zu bekommen und habens nicht geschafft. Aber sicher nicht wegen denen, die ihre Abnahme trotz fehlender Nachweise durch hatten.
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"....WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN
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