25.01.2004, 18:11
Zitat:Original von C-556
Die Rechtslage ist so, dass im Rahmen der Wahrheit alle möglichen Dinge berichtet werden dürfen, wenn sie nachweisbar sind.
Wenn dann noch die eigene Meinung dazu geäußert wird, muss das als Meinungsäusserung gekennzeichnet sein und ist im Rahmen der Meinungsfreiheit kein Problem.
Beleidigende Äusserungen sind nicht statthaft.
Netter Versuch, die Wahrheit zu unterbinden, aber leider erfolglos.
C-556

.. und Angriff ist ja wirklich die beste Art der Verteidigung!
Auch in meiner Gegend ist die Werkstätte nicht gerade kundenfreundlich und kompetent --> "Lenksäulen-Problem" und keine Information! Einige der Mechaniker sind aber halbwegs ok.
Wenn es sich herausstellt, daß wir wirklich keine Namen nennen dürfen, können wir sie ja bei Nachfrage in der pm bekanntgeben.
HOTVETTE
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