16.02.2012, 18:55
Besitzrechte könnten Sie nicht anmelden. Allein der Besitz des Fahrzeugbriefes reicht nicht immer und zwingend um das Recht abzuleiten. Wenn du den Kauf nachweisen kannst durch Kaufvertrag, Zahlung, etc. kann das ausreichen.
Trotzdem solltest du das Auto natürlich keinesfalls ohne Brief kaufen, um Probleme in D bei der Zulassung zu vermeiden. Dann sollen die sich halt um einen neuen Brief bemühen, oder eben entsprechende notarisierte und übersetzte Dokumente vorlegen. Schliesslich wollen die verkaufen...
Trotzdem solltest du das Auto natürlich keinesfalls ohne Brief kaufen, um Probleme in D bei der Zulassung zu vermeiden. Dann sollen die sich halt um einen neuen Brief bemühen, oder eben entsprechende notarisierte und übersetzte Dokumente vorlegen. Schliesslich wollen die verkaufen...