16.02.2012, 20:55
Hi, Scheinwerferreinigungsanlage brauchst du eigentlich nicht wenn sie einmal zugelassen war. Vielleicht ist das aber auch im Schein eingetragen ? Bei mir z.B. ist auch eingetragen das ich keine Leuchtweitenregulierung habe und rote Blinker hinten etc etc etc. ( ist allerdings ne C4 )
Oder gibts vielleicht eine Ausnahmegenehmigung ? Die habe ich auch... da steht auch so einiges drin z.B. Platz für Kennzeichen etc.
MFG
Oder gibts vielleicht eine Ausnahmegenehmigung ? Die habe ich auch... da steht auch so einiges drin z.B. Platz für Kennzeichen etc.
MFG