28.02.2012, 16:41
Zitat:Original von JR
Zitat:Bestehende Eintragungung von Auspuffanlagen auch vor 2005 die die nach Aktuellem Stand in einer HU(AU) zu laut auffallen gelten Tatsächlich als Erheblicher Mangel und die TÜV Plakette wird nicht Zugeteilt !
War das jemals anders?
Gruß
JR
Und selbst wenn. Jede Eintragung und jede erfolgreiche HU ist hinfällig, wenn die Anlage die im Schein vermerkten Schalldrücke überschreiten und man in eine Kontrolle gerät.