23.03.2012, 19:22
Zitat:Original von Medicus
Rote Blinker hinten sind an Fahrzeugen, die vor dem 1.1.1970 zugelassen wurden, erlaubt. Für Fahrzeuge, die später zugelassen wurden, ist eine Ausnahmegenehmigung (von der Behörde) erforderlich. Diese wird jedoch heute nicht mehr erteilt .
Das ist auch nicht ganz richtig. zB bei einem Dodge Charger, 1973, bei dem die Rückleuchten eine Einheit bilden, und eine Umrüstung somit fast unmöglich bzw. unzumutbar ist, geht das schon. (Selbst in Neuss!). Auch heutzutage. Jedoch praktisch nicht mehr für Autos aus den 80ern oder gar jünger