01.04.2012, 12:46
Wenn sich die Sache mündlich abhandeln lässt, dann führt das viel schneller zum Ziel. Hier geht es jedoch um einen Fall, bei dem das Ziel durch mündliches Verhandeln nicht erreicht wurde.
Egal ob schriftlich oder mündlich die Erteilung eines von der STVZO abweichenden Kennzeichens beantragt wird, ist eine technisch nachvollziehbare Begründung für eine solche Ausnahme notwendig. "Sieht blöd aus" ist da sicher nicht ausreichend.
Egal ob schriftlich oder mündlich die Erteilung eines von der STVZO abweichenden Kennzeichens beantragt wird, ist eine technisch nachvollziehbare Begründung für eine solche Ausnahme notwendig. "Sieht blöd aus" ist da sicher nicht ausreichend.
1958 Black/Silver RPO 469 283ci/245HP 2x4carb convertible
1969 Lemans Blue RPO L46 350ci/350HP convertible
Chilled Cat gepixelte Fotografie
1969 Lemans Blue RPO L46 350ci/350HP convertible
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