04.04.2012, 22:09
Zitat:Original von minesweaper: hatte kontakt mit einem staatssekretär von der bayerischen regierung, der hat mir klipp und klar erklärt dass es nur in fällen, wo der umbau auf ein großes kennzeichen vorne mindestens 10% des fahrzeugwertes erreich, ein kleines genehmigt wird.
Ja genauso ist das leider. Ich habe diese Regel auch in Niedersachsen und Bawü gezeigt bekommen.
In meinem Fall hatte ich aber Glück und auch schonmal in einem anderen Thread beschrieben:
Laut TÜV Gutachten passt nur ein 330x180 Kennzeichen.
Ich bin zur Zulassungsstelle und habe zulassen wollen. Die Leiterin der Zulassungsstelle sagte, ich musste das Fahrzeug vorführen, damit Sie dieses kurze Kennzeichen bestätigen kann.
Ich also mit der Vette (und großen passend gebogenen Kurzzeitkennzeichen) wiedergekommen und sie schaute hinten, schrieb etwas auf... Darauf ich : "Vorne ist es noch enger." Sie sagte nur vorne ist völlig egal, da muss jede Grösse passen.
Ich war schon völlig geknickt. Dann gab sie mir einen Zettel mit Stempel und Unterschrift mit dem Hinweis , diesen beim Zulassen vorzuzeigen. Und siehe da Da stand max. Kennzeichengröße 320x110 vorne und hinten.
Leider zu früh gefreut: Dies bedeutet, dass nur 1 Buchstabe und 1 Zahl passt, da Kleinschrift nur noch für Kräder erlaubt ist.. Mhhh und da war nichts mehr frei. :kreuz:
Also musste ich 5 Monate mit der Zulassung warten bis eins frei wurde.!
Gruß
Marc
Schön, so eine V8 Gänsehaut!
> Mein Chevrolet fährt Autogas. <
Marc
Schön, so eine V8 Gänsehaut!
> Mein Chevrolet fährt Autogas. <