05.04.2012, 15:29
Hallo,
kann nun auch meinen Senf dazugeben, nachdem ich heute meine aus England importierte 68er C3 H-zugelassen habe.
Bei der Erteilung des H-Gutachtens mit dem (wirklich) freundlichen TÜV-Prüfer vor drei Wochen bin ich alles Mögliche durchgegangen, nur an das Augenfälligste haben wir beide nicht gedacht: die Genehmigung für kleinere Kennzeichen.
Im Bewusstsein dessen, dass das ein Problem sein könnte, bin ich heute zur Zulassungsstelle marschiert. Wie erwartet hat mir der (ebenso) freundliche Mitarbeiter der Zulassungsstelle erklärt, dass er ein kleineres Kennzeichen nur zuteilen kann, wenn entsprechender Segen des TÜV vorliegt.
Also: zunächst zum Kiosk, der die Schilder prägt und mal angesehen, was es da für Formate gibt. Die bisherigen britischen Kennzeichen haben ca. das Format ca. 310 x 160 mm und passen eigentlich recht gut. Laut unserem Schilderpräger gibt es das Format bei uns jedoch nicht, er hat mir deshalb drei verschiedene Blankoschilder zum "Ans-Auto-Dranhalten" mitgegeben (280 x 200, 255 x 130 und 200 x 130). Das 280 x 200 mm Schild war mir zu hoch, aus den Mustern gefiel mir am besten die 255 x 130-Version.
Ab zum TÜV (ohne Vette) und mein Anliegen vorgebracht. Dort erinnerte man sich noch gut an meine C3 und konnte sich auch nicht erklären, warum man nicht sofort an die kleinen Kennzeichen gedacht hatte. Innerhalb von fünf Minuten (und kostenlos) hatte ich ein "Beiblatt zum Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis", in dem "vorne und hinten kleinere Kennzeichen (max. 255 x 130 mm) zum Erhalt des technischen Kulturguts" genehmigt wurden.
Zurück zur Zulassungsstelle, die Schilder geprägt (zweizeilig) und das war`s. So kann`s also auch gehen und ich wünsche Euch, dass Ihr ebenso freundliche Ansprechpartner findet.
Beste Grüße Mike
kann nun auch meinen Senf dazugeben, nachdem ich heute meine aus England importierte 68er C3 H-zugelassen habe.
Bei der Erteilung des H-Gutachtens mit dem (wirklich) freundlichen TÜV-Prüfer vor drei Wochen bin ich alles Mögliche durchgegangen, nur an das Augenfälligste haben wir beide nicht gedacht: die Genehmigung für kleinere Kennzeichen.
Im Bewusstsein dessen, dass das ein Problem sein könnte, bin ich heute zur Zulassungsstelle marschiert. Wie erwartet hat mir der (ebenso) freundliche Mitarbeiter der Zulassungsstelle erklärt, dass er ein kleineres Kennzeichen nur zuteilen kann, wenn entsprechender Segen des TÜV vorliegt.
Also: zunächst zum Kiosk, der die Schilder prägt und mal angesehen, was es da für Formate gibt. Die bisherigen britischen Kennzeichen haben ca. das Format ca. 310 x 160 mm und passen eigentlich recht gut. Laut unserem Schilderpräger gibt es das Format bei uns jedoch nicht, er hat mir deshalb drei verschiedene Blankoschilder zum "Ans-Auto-Dranhalten" mitgegeben (280 x 200, 255 x 130 und 200 x 130). Das 280 x 200 mm Schild war mir zu hoch, aus den Mustern gefiel mir am besten die 255 x 130-Version.
Ab zum TÜV (ohne Vette) und mein Anliegen vorgebracht. Dort erinnerte man sich noch gut an meine C3 und konnte sich auch nicht erklären, warum man nicht sofort an die kleinen Kennzeichen gedacht hatte. Innerhalb von fünf Minuten (und kostenlos) hatte ich ein "Beiblatt zum Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis", in dem "vorne und hinten kleinere Kennzeichen (max. 255 x 130 mm) zum Erhalt des technischen Kulturguts" genehmigt wurden.
Zurück zur Zulassungsstelle, die Schilder geprägt (zweizeilig) und das war`s. So kann`s also auch gehen und ich wünsche Euch, dass Ihr ebenso freundliche Ansprechpartner findet.
Beste Grüße Mike