09.05.2012, 16:00
Bei Doppel-Rückfahrscheinwerer können/werden eigentlich Automotive 0,75A-Cluster eingesetzt, bei Solo-Rückscheinwerfer ist es das 1,5 A Cluster.
Fallen "Leuchtdioden" aus, sind immer noch genügend im Cluster vorhanden, um nicht plötzlich im Dunklem zu sein.
Automotive = Temperatur und Spannungsbereich mit entsprechendem Schutz...
Zudem sind dort die Linsen so integriert [meistens inkl. zusätzlicher Streuscheibe], das mehr Licht nach Unten abgestrahlt wird und zur Seite.
1000 Lumen ist brachial viel [und weit ausserhalb der StVZO] für Rückfahrscheinwerfer.
Da liegst Du im unteren Bereich für Fehrnlicht.
Also unbedingt darauf achten, das dieses "Flutlicht" überwiegend nach Unten strahlt [So ein Lux-Messgerät mit Filter gibt es inzwischen für 'nen Ap'el & 'n Ei, must dann halt nur auf Lumen umrechnen].
So hatte ich damals meine Rücklicht-/Bremslicht-/Blinker-Kombination eingestellt, sonst würden hinter mir fahrende fett geblendet werden.
Zulässige Werte [Leuchtkraft/Leuchtwinkel/maximaler Ausleuchtungsbereich] kann man der StVZO [Zusatzblätter] entnehmen.
Wäre schade, wenn beim rückwertigem Fahren Andere geblendet werden und dadurch etwas passiert.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
Fallen "Leuchtdioden" aus, sind immer noch genügend im Cluster vorhanden, um nicht plötzlich im Dunklem zu sein.
Automotive = Temperatur und Spannungsbereich mit entsprechendem Schutz...
Zudem sind dort die Linsen so integriert [meistens inkl. zusätzlicher Streuscheibe], das mehr Licht nach Unten abgestrahlt wird und zur Seite.
1000 Lumen ist brachial viel [und weit ausserhalb der StVZO] für Rückfahrscheinwerfer.
Da liegst Du im unteren Bereich für Fehrnlicht.
Also unbedingt darauf achten, das dieses "Flutlicht" überwiegend nach Unten strahlt [So ein Lux-Messgerät mit Filter gibt es inzwischen für 'nen Ap'el & 'n Ei, must dann halt nur auf Lumen umrechnen].
So hatte ich damals meine Rücklicht-/Bremslicht-/Blinker-Kombination eingestellt, sonst würden hinter mir fahrende fett geblendet werden.
Zulässige Werte [Leuchtkraft/Leuchtwinkel/maximaler Ausleuchtungsbereich] kann man der StVZO [Zusatzblätter] entnehmen.
Wäre schade, wenn beim rückwertigem Fahren Andere geblendet werden und dadurch etwas passiert.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI