17.05.2012, 11:04
Ich sehe das nicht ganz so entspannt, wie einige hier. Verschlechtern sich das Geräuschverhalten unserer Boliden, erlischt automatisch die Betriebserlaubnis. Ein solches Fahrzeug ist mangelhaft. Gibt man dies im Falle eines Unfalls nicht als "Vorschaden" an, so könnte man eine Obligenheitsverletzung ankreiden, die zu einem Regress von 5000 € führen kann.