18.02.2004, 22:45
Die Eintragung in den Schein wird meisst bei Wiederverkauf des Wagens eingetragen. Dies macht meines Wissens nur die Zulassungsstelle. Da man aber wegen solch einer Kleinigkeit keine Lust hat auf der ZS 5Stunden zu warten, fürt man einfach die TüvPrüfbescheinigung mit.
Ich hatte bei meinen bisherigen Auto immer eine Spurverbreiterung drauf und laut ABE waren diese nie durch den Tüv abzunehmen. ABE mitführen reichte. Sollte sich das mitlerweile geändert haben oder sind die einfach nur bei "nichtdeutschen" Autos pingeliger?
Ich hatte bei meinen bisherigen Auto immer eine Spurverbreiterung drauf und laut ABE waren diese nie durch den Tüv abzunehmen. ABE mitführen reichte. Sollte sich das mitlerweile geändert haben oder sind die einfach nur bei "nichtdeutschen" Autos pingeliger?