12.07.2012, 20:17
Zitat:Original von Peter Rumann
Das Wort Geduld kommt in meinem Vokabular nicht vor
Ich hab auch bald keine mehr. Aber immerhin, es wird klappen!
Zwischenstand:
Nach vielem Telefonieren kam raus, dass im Grunde alle, auch der TÜV, bestätigen, dass die Fahrgestellnummer in Fahrtrichtung vorn rechts sein muss. Sondergenehmigungen gab's früher noch, aber das wird jetzt nicht mehr akzeptiert, außer vielleicht bei Oldtimern.
Dafür hab ich eine Werkstatt gefunden, die nur zwei Straßen von der Garage entfernt ist, die das machen kann.
Fazit: Vorsicht, wenn der TÜV länger als 6 Monate her ist!
Gruß,
Hartmut