29.07.2012, 19:25
Hallo Christian,
das sagt der ADAC dazu. Grundsätzlich solltest Du, wenn Du spezielle rechtliche Fragen hast, den Edgar (maseratimerlin) per PN fragen.
Zitat ADAC:
Haftet jeder Verkäufer eines Gebrauchtwagens oder nur ein Händler?
Die Haftung des Verkäufers für Mängel am Fahrzeug gilt grundsätzlich für alle Kaufverträge. Sie kann aber vertraglich auf 1 Jahr verkürzt oder sogar ausgeschlossen werden. Wenn der Kaufvertrag zwischen einem Unternehmer und einer Privatperson geschlossen wird, ist ein Haftungsausschluss nichtzulässig, in diesem Fall darf die Haftung aber verkürzt werden.
Als Unternehmer zählen allerdings nicht nur die Fahrzeughändler!
Unternehmer ist bereits, wer beim Verkauf seines Fahrzeuges in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt. Das kann z. B. auch ein selbständiger Handwerker, Arzt, Rechtsanwalt oder Architekt sein, der sein gebrauchtes Geschäftsfahrzeug verkauft.
Ist der Verkäufer eine Privatperson, darf die Haftung ausgeschlossen werden. Dies gilt allerdings nicht automatisch, sondern muss ausdrücklich vom Verkäufer erklärt bzw. in den Kaufvertrag mit aufgenommen werden! Formularverträge für den privaten Verkauf enthalten in der Regel einen sog. Sachmängelhaftungsausschluss für Mängel an dem Fahrzeug zugunsten des privaten Verkäufers (so auch der ADAC-Musterkaufvertrag).
Zitat Ende
Gruß Dieter
das sagt der ADAC dazu. Grundsätzlich solltest Du, wenn Du spezielle rechtliche Fragen hast, den Edgar (maseratimerlin) per PN fragen.
Zitat ADAC:
Haftet jeder Verkäufer eines Gebrauchtwagens oder nur ein Händler?
Die Haftung des Verkäufers für Mängel am Fahrzeug gilt grundsätzlich für alle Kaufverträge. Sie kann aber vertraglich auf 1 Jahr verkürzt oder sogar ausgeschlossen werden. Wenn der Kaufvertrag zwischen einem Unternehmer und einer Privatperson geschlossen wird, ist ein Haftungsausschluss nichtzulässig, in diesem Fall darf die Haftung aber verkürzt werden.
Als Unternehmer zählen allerdings nicht nur die Fahrzeughändler!
Unternehmer ist bereits, wer beim Verkauf seines Fahrzeuges in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt. Das kann z. B. auch ein selbständiger Handwerker, Arzt, Rechtsanwalt oder Architekt sein, der sein gebrauchtes Geschäftsfahrzeug verkauft.
Ist der Verkäufer eine Privatperson, darf die Haftung ausgeschlossen werden. Dies gilt allerdings nicht automatisch, sondern muss ausdrücklich vom Verkäufer erklärt bzw. in den Kaufvertrag mit aufgenommen werden! Formularverträge für den privaten Verkauf enthalten in der Regel einen sog. Sachmängelhaftungsausschluss für Mängel an dem Fahrzeug zugunsten des privaten Verkäufers (so auch der ADAC-Musterkaufvertrag).
Zitat Ende
Gruß Dieter
take it easy, but take it