17.09.2012, 12:03
Zitat:Original von spassfahrer
- kurzem Kennzeichen (denn das ist die Gesetzesänderung)
und
- kleinem Kennzeichen erklärt
Kurzes Kennzeichen bedeutet nämlich im Amtsjagon nichts anderse als weniger Buchstaben und Zahlen
(glücklicher Weise haben sie sich dann erbarmt und auch das Blech etwas gekürzt)
Ronald
So ist es. Ein kleines Kennzeichen (Leichtkraftrad, verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen ) gibt es nur wenn es Bauartbedingt nicht anders möglich ist ein normales Kennzeichen anzubringen. Muß aber in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein. Bei uns in Düsseldorf muß trotz Eintragung das Fahrzeug für 50 € noch vorgeführt werden.