17.09.2012, 17:32
Ich hab auch ein kleines einreihiges eingetragen ( zb. RH-C4 ), auf der Zulassungsstelle sagte man mir, das die Zulassungsstelle sich nicht daran halten muss was der TÜV sagt, Zitat " dabei handelt es sich oft um gefälligkeitsgutachten " sind voll die Ärsc.... In RH. Wenn ich wieder umziehe check ich zuerst die Zulassungsstelle
Gruß Bernd
Lieber aufrecht sterben, als kniend leben.
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