17.09.2012, 18:54
Hi Robert,
die Zulassungsverordung hat sich ab dem 1.7. geändert. Laut der neuen Verordnung hat jeder Anspruch auf ein Kennzeichen mit einem Buchstaben und einer Ziffer oder, 2 Buchstaben und einer Ziffer oder einen Buchstaben mit zwei Ziffern.
Gruß Jomi
die Zulassungsverordung hat sich ab dem 1.7. geändert. Laut der neuen Verordnung hat jeder Anspruch auf ein Kennzeichen mit einem Buchstaben und einer Ziffer oder, 2 Buchstaben und einer Ziffer oder einen Buchstaben mit zwei Ziffern.
Gruß Jomi