17.09.2012, 20:28
Zitat:Original von jomipf
Hi Robert,
die Zulassungsverordung hat sich ab dem 1.7. geändert. Laut der neuen Verordnung hat jeder Anspruch auf ein Kennzeichen mit einem Buchstaben und einer Ziffer oder, 2 Buchstaben und einer Ziffer oder einen Buchstaben mit zwei Ziffern.
Gruß Jomi
Hat aber nicht automatisch etwas mit der Kennzeichengröße zu tun !
Siehe auch weter oben
Gruß
Frank
Eigentlich fahr ich lieber als zu schrauben
Frank
Eigentlich fahr ich lieber als zu schrauben