20.09.2012, 08:56
Zitat:Original von Mick
Mit der Lichthupe ein Signal geben,
um den Überholvorgang deutlich zu machen, ist zulässig
Mick,
ist es nicht inzwischen verboten und man darf nur mit dem Setzen des Blinkers sein Vorhaben deutich machen?
EDIT: Im Internet gefunden!
Warum die Lichthupe oft als Nötigung verstanden wird
Was jedoch wichtig ist: Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen laut Paragraph 5 Abs. 5 der StVO entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden. Trotzdem wird die Lichthupe von vielen Verkehrsteilnehmern als Nötigung und Bedrängung verstanden. Dies ist allerdings nicht ganz richtig. Es kommt vielmehr auf den Zusammenhang an, in welchem die Lichthupe eingesetzt wird. (Kennen Sie die wichtigsten Regeln auf der Autobahn?)
Höcker, Jurist und Autor verschiedener Werke rund um das Thema "Rechtsirrtümer" informiert in einem Interview mit "Focus", dass es lediglich ein gängiges Vorurteil sei, dass der Einsatz der Lichthupe zugleich auch eine Nötigung ist. Es handelt sich nämlich nur dann um eine Nötigung, wenn Drängeln bzw. dichtes Auffahren hinzukommt.
Gruß
Friedel