10.10.2012, 23:47
Zitat:Original von Gelber Bengel
C3 Baujahr 75 im Schein eingetragen und durch Sachverständigen festgestellt:
"Abw. §22a StVZO: Schlußleuchten, KZ-Leuchten, Fahrtrichtungsanzeiger, Bremsleuchten, Sicherheitsgurte, Verglasung ohne BG, Etwa-Wirkung nachgewiesen"
Kennzeichen:
Im Schein eingetragen und Ausnahmegenehmigung erteilt (ausgehändigt und mitzuführen):
"Raum für amtl. Kennzeichen bauartbedingt vo. 280x150mm, hi. 330x150mm max. möglich, Ausnahmegenehmigung erforderlich"
Wurde vom Sachverständigen bei der Abnahme so eingetragen. Wichtig ist, dass der SV nicht die Möglichkeit oder die Empfehlung für ein kleines Kennzeichen einträgt, sondern die Notwendigkeit.
Die Ausnahmegenehmigung kostete 150,--€. Und dann gings problemlos.
Es hängt also an Deinem Prüfer, wie er es im Gutachten formuliert. Bei der Zulassung habe ich ein langes Gespräch mit dem Leiter des Straßenverkehrsamts gehabt. Es wäre für dieses Baujahr nicht mehr üblich, kleine Kennzeichen einzutragen. Er hat dann mit dem SV telefoniert und sich die Sache bestätigen lassen. Dann gabs Kleinkraftrad-Kennzeichen vorne und hinten.
Also: Alle Papiere beisammen haben und höflich und bestimmt auftreten. Dann gehts.
Es ist nicht nur Willkür der Zulassungsstelle!
Viele Grüße
Martin
Martin