02.11.2012, 01:44
Das ist doch nicht der Punkt. Der Punkt ist: Ein Fahrzeug muss in Betrieb gesetzt worden sein, obschon es willentlich verändert wurde. Diesen Nachweis muss die Behörde erbringen. Kann sie es nicht - im Zweifel für den Angeklagten. Hat er den Wagen so gekauft und war er im Rahmen einer Hauptuntersuchung unauffällig, hätte ein Laie dann erkennen müssen, dass da etwas nicht stimmt? Kommt halt darauf an...
Es ist nicht alles schwarz und weiß im Leben.
Es ist nicht alles schwarz und weiß im Leben.