25.03.2004, 01:22
Domstreben, sind nicht Eintragungspflichtig, da sie nicht in den Fahrsicherheitsspezifischen
Grundzustand eingreifen.
Bei Deinem Gitter ist das genauso, sonst müsstest Du eine Dachantenne auch eintragen
lassen.
Beim Stilllegen eines Fahrzeuges müssen DREI Gravierende Mängel vorliegen,
z.B. Felgen, Fahrwerk, Lenkrad wenn eines davon in der Verbindung von allen
dreien nicht Eingetragen ist, so sind alle drei nicht Eingetragen.
Jedes für sich alleine verbaut ist beim Tüv vorzuzeigen, wenn es keine ABE sondern
nur ein Teilegutachten hat.
Alles Klar?
Grundzustand eingreifen.
Bei Deinem Gitter ist das genauso, sonst müsstest Du eine Dachantenne auch eintragen
lassen.
Beim Stilllegen eines Fahrzeuges müssen DREI Gravierende Mängel vorliegen,
z.B. Felgen, Fahrwerk, Lenkrad wenn eines davon in der Verbindung von allen
dreien nicht Eingetragen ist, so sind alle drei nicht Eingetragen.
Jedes für sich alleine verbaut ist beim Tüv vorzuzeigen, wenn es keine ABE sondern
nur ein Teilegutachten hat.
Alles Klar?
[IMG]/userfiles/Black Fighter/lichtbalken.gif[/IMG]