23.12.2012, 13:13
Zitat:Original von Woodpecker61
was hast Du denn da für ein merkwürdiges Gutachten? Sowohl zur alten 21er wie auch zur aktuellen 23er Abnahme gehört eine Datenseite welche der abnehmende Inschenör anhand eines ihm vorliegenden Datenblattes erstellt hat.
Ich mutmaße einfach mal das Du garkeine Vollabnahme nach §21 bzw. §23 hast sondern einfach nur die HU die in der Vergangenheit nötig war um ein entsprechend altes Fzg. ins Heft der roten 07er einzutragen.
In der Tat ist es merkwürdig. Wie gesagt, lief der Wagen bisher nur auf 07er Nummer.
Ich habe ein vierseitiges Gutachten nach §23 vorliegen, wobei auf der vierten Seite noch kurz in einem Satz "das positive Ergebnis" für §21 bestätigt wird.
Dann habe ich noch eine zusätzliche Seite, auf der nach §23 das Ergebnis "Ohne erkennbare Mängel" bestätigt wird. Da sind dann noch Messwerte der Bremsen aufgeführt.