03.01.2013, 22:21
Es hat sich nicht geändert, bis 1970 muss eine Ausnahmegenehmigung für rote Blinker erteilt werden, ab 1970 KANN sie erteilt werden. Insbesondere für durchgehende Rückstrahlereinheiten wo ein Umbau schweirig ist (wie zB 73/74er Charger) gibt es problemlos Rot.
Musst Du natürlich selber wissen. Mir persönlich geht es da bei Oldtimern aber zB auch rein ums Prinzip, und darum das nichts Originales verbastelt wird. Zumal für das "H-Kennzeichen" ja wiederum eigentlich gar nichts verbastelt werden DARF, aber das ist für den gemeinen Tüffer natürlich schon wieder zu anspruchsvoll.... :kreuz:
Musst Du natürlich selber wissen. Mir persönlich geht es da bei Oldtimern aber zB auch rein ums Prinzip, und darum das nichts Originales verbastelt wird. Zumal für das "H-Kennzeichen" ja wiederum eigentlich gar nichts verbastelt werden DARF, aber das ist für den gemeinen Tüffer natürlich schon wieder zu anspruchsvoll.... :kreuz: