17.03.2013, 16:39
Verträge unter Autohändlern sind in der Regel wasserdicht gestaltet.
Sie beinhalten normalerweise die Prüfung der Ware durch den Käufer -der ja vom Fach ist- vor dem Kauf und sagen aus, dass die Ware vom Verkäufer nicht geprüft wurde. Über Unfallschäden wird meistens gar nichts zugesichert.
Wo ist da die Täuschung???
Falls Unfallfreiheit zugesichert wurde sieht es natürlich anders aus.
Sie beinhalten normalerweise die Prüfung der Ware durch den Käufer -der ja vom Fach ist- vor dem Kauf und sagen aus, dass die Ware vom Verkäufer nicht geprüft wurde. Über Unfallschäden wird meistens gar nichts zugesichert.
Wo ist da die Täuschung???
Falls Unfallfreiheit zugesichert wurde sieht es natürlich anders aus.
Gruß Alex