17.03.2013, 17:15
Deine Worte "in der Regel", "normalerweise" und "meistens" sollten dich schon darauf aufmerksam machen, dass nichts pauschalisiert werden kann
Und genau deinen Satz "falls Unfallfreiheit zugesichert wurde" ist der Punkt! Denn offensichtlich wurde es, da der Schwager den Wagen innerhalb auch der Familie als unfallfrei (sonst hätte der Käufer sich ja nicht so gewundert) weiterverkauft hat. Ich kenne zwar die familiären Verhältnisse nciht, aber ich gehe mal nicht davon aus, dass das Absicht war. Ist also alles aus dem Text zu entnehmen.
Ich glaube auch nicht, dass dass du den Vertrag kennst, genau so wie ich. Es ist also müßig darüber zu diskutieren. Deswegen schrieb ich auch extra nicht, dass es eine Täuschung ist, sondern dass "es im Raum" steht. Dazu müsste man einige Sachen prüfen. Übrigens selbst wenn der Käufer im Vertrag die "gekauft wie gesehen"-Klausel unterzeichnet hat, bedeutet das lange nicht, dass er nicht trotzdem getäuscht werden kann und das wiederum beinhaltet einen Rechtsverstoß.
Aber bevor jetzt hier jedes juristische Detail von allen Seiten auseinandergenommen wird, beziehe ich mich nochmal auf meine ,für den Geschädigten wichtige, Empfehlungen. Und zwar unverzüglich den Käufer über/ mit deinen Schwager kontaktieren und die rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen von deinem Schwager prüfen. --- und ganz wichtig: wurde der Wagen als unfallfrei verkauft!
Und genau deinen Satz "falls Unfallfreiheit zugesichert wurde" ist der Punkt! Denn offensichtlich wurde es, da der Schwager den Wagen innerhalb auch der Familie als unfallfrei (sonst hätte der Käufer sich ja nicht so gewundert) weiterverkauft hat. Ich kenne zwar die familiären Verhältnisse nciht, aber ich gehe mal nicht davon aus, dass das Absicht war. Ist also alles aus dem Text zu entnehmen.
Ich glaube auch nicht, dass dass du den Vertrag kennst, genau so wie ich. Es ist also müßig darüber zu diskutieren. Deswegen schrieb ich auch extra nicht, dass es eine Täuschung ist, sondern dass "es im Raum" steht. Dazu müsste man einige Sachen prüfen. Übrigens selbst wenn der Käufer im Vertrag die "gekauft wie gesehen"-Klausel unterzeichnet hat, bedeutet das lange nicht, dass er nicht trotzdem getäuscht werden kann und das wiederum beinhaltet einen Rechtsverstoß.
Aber bevor jetzt hier jedes juristische Detail von allen Seiten auseinandergenommen wird, beziehe ich mich nochmal auf meine ,für den Geschädigten wichtige, Empfehlungen. Und zwar unverzüglich den Käufer über/ mit deinen Schwager kontaktieren und die rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen von deinem Schwager prüfen. --- und ganz wichtig: wurde der Wagen als unfallfrei verkauft!
Viele Grüße, Tobi