17.03.2013, 19:27
Zitat:Original von PS Concept
Gerne würde ich den Händler zur Rechenschaft ziehen! Das Problem ist aber das mein Schwager Autohändler ist und ich den über sein Laden gekauft habe nur weil ich 1000€ nochmal sparen konnte, der Händler wusste schon wieso. Damit habe ich sozusagen das Auto von meinem Schwager gekauft :(((
Danke für die vielen Antworten ich werde eure Empfehlungen am Mo mal abtelefonieren!!!!
Das ist schon ein Problem von Händler zu Händler gelten ganz andere Richtlinien,wie zum Beispiel Rückgabe etc.
Verkauf im Kundenauftrag wird auch gerne gemacht um die Garantiebestimmungen zu umgehen.
Dennoch könnte dein Schwager den Händler von dem er das Auto gekauft hat anrufen,denn ein Schaden so wie der einer ist hätte der Händler auch bei Verkauf von Händler zu Händler angeben müssen,ich weiß es weil ich seit 1996 selber einen Autohandel angemeldet hatte zuerst ging es mir nur um das 06er Rotkennzeichen aber seit 2001 bin ich dann offiziell selbständig.
Dein Schwager soll den Händler anrufen,du kannst da gar nicht viel selber machen in dem fall außer deinen schwager verklagen.
Aber wie du ja vom Werner Moll gehört hast ist eine Reparatur gar nicht so extrem,ich würd halt versuchen daß mir der Händler dann die Kosten ersetzt.
Gruß Mario
"Wenn du nur ein begrenztes Budget hast und mit diesem Geld ein Auto schnell machen willst,dann fang bei den Reifen an und hör beim Motor auf"(Harald Demuth)