15.04.2004, 12:47
Zitat:An gestohlenen, unterschlagenen, etc. Sachen kann man kein Eigentum erwerben. Der rechtmäßige Eigentümer ist da sehr gut geschützt.
Tja, hab ich so auch immer verstanden, aber im TV Gestern wars ganz klar.
Dadurch, dass die Papiere des Wagens anbei lagen, kann man den Käufer nicht mehr verklagen, er hat also in gutem Glauben diesen Wagen dann rechtsmässig erworben.
Hier musste der original-Besitzer den Wagen zurückkaufen für den bezahlten Verkaufspreis.
Er hätte auch ne Zivielklage angehen können, die dann wieder ein Jahr gedauert hätte , brauchte aber den Wagen zurück in seinem Fuhrpark, da er damit durch das verleihen ja Geld verdient.
Ist bestimmt für beide Parteien ein Greuel.
Also, zwite Hand Wagen nur mit Papieren, 2 originalen Schlüsseln usw erstehen.
MfG. Günther
early 1968 L71 tri-power big block convertible.
GM-T56 Viper 6 speed manual , 4.11 rear.
HOOKER chrome side pipes. Long L88 hood.
Tires front 235 rear 255 on 8x15 real wire spoke rims
You can't beat short stroke displacement .
GM-T56 Viper 6 speed manual , 4.11 rear.
HOOKER chrome side pipes. Long L88 hood.
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