15.04.2004, 15:18
Eigentümer ist der, in dessen Besitz der PKW (Eigentum) ist.
Rechtmäßiger Besitzer ist der, der die Unterlagen (Fahrzeugbrief) hat.
Fahrzeughalter ist der, der das Fahrzeug auf seinen Namen zugelassen hat und dann erst
einmal für Kosten und eventuelle Strafzettel aufkommen muß.
Hat jemand z.B. deinen Fahrzeugbrief gestohlen, gehört in
erster Linie dem anderen dein Auto, auch wenn du der Eigentümer bist.
Das Besitzrecht mußt da dann erst beweisen.
Edit.: BGB Besitz §§ 854-872
BGB Eigentum §§ 903-1011
Gruß
Sandro
Rechtmäßiger Besitzer ist der, der die Unterlagen (Fahrzeugbrief) hat.
Fahrzeughalter ist der, der das Fahrzeug auf seinen Namen zugelassen hat und dann erst
einmal für Kosten und eventuelle Strafzettel aufkommen muß.
Hat jemand z.B. deinen Fahrzeugbrief gestohlen, gehört in
erster Linie dem anderen dein Auto, auch wenn du der Eigentümer bist.
Das Besitzrecht mußt da dann erst beweisen.
Edit.: BGB Besitz §§ 854-872
BGB Eigentum §§ 903-1011
Gruß
Sandro
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