15.04.2004, 18:05
Die Details wollt ihr nicht wirklich wissen, da gibt es Rechts-Foren dazu wo das seiten-
weise diskutiert wird und hier wäre das doch total off-topic.
Fakt ist, zivilrechtlich hat der Fahrzeugbrief keine Bedeutung was das Eigentum
betrifft, anders als beispielsweise das Grundbuch bei Immobilien.
@Black Fighter:
Die Zulassungsstellen haben nach §25 STVZO nicht über die zivilrechtlichen
Sachverhalte, sprich Eigentumsfragen zu entscheiden, deshalb wollen sie
auch keinen Kaufnachweis. Sie tragen nur den Halter ein sonst nichts.
weise diskutiert wird und hier wäre das doch total off-topic.
Fakt ist, zivilrechtlich hat der Fahrzeugbrief keine Bedeutung was das Eigentum
betrifft, anders als beispielsweise das Grundbuch bei Immobilien.
@Black Fighter:
Die Zulassungsstellen haben nach §25 STVZO nicht über die zivilrechtlichen
Sachverhalte, sprich Eigentumsfragen zu entscheiden, deshalb wollen sie
auch keinen Kaufnachweis. Sie tragen nur den Halter ein sonst nichts.
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