10.04.2013, 20:26
Zitat:So muss man mühsam unter Einsatz der Lichthupe die besagten Schleicher an das Rechtsfahrgebot erinnern, das sie dann mehr oder weniger lustlos befolgen.Das nennt man übrigens NÖTIGUNG. Ich glaube nicht das du das Recht hast andere Verkehrsteilnehmer auf
"Fehler" aufmerksam zu machen. Das würde bei mir zum Beispiel nicht ziehen. Das machst du bei einer Zivilstreife
nur einmal.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan [img]/userfiles/dakota v8/wolf.gif[/img]
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