19.04.2013, 15:41
Zitat:Original von Seapilot
@Edgar, die Frage wäre warum ein ungestempeltes Kennzeichen, als Ersatz für das verdeckte, bei einem Fahrradträger erlaubt ist.
Oder liegt die Problematik in der unzulässigen Größe des angebrachten, ungestempelten Kennzeichens?
Knut
Das sieht die StVZO so vor, Knut.
Gemäß § 60 Abs. 5 b muss am Fahrzeug ein drittes, ungestempeltes Kennzeichen angebracht sein, wenn das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung ganz oder teilweise verdeckt wird.
Gruß
Edgar