30.04.2013, 18:50
Zitat:Original von goldi
HI Ray
Bei mir ist das so wie du es gerne hättest.
Steht dann im Schein drin"in etwa Wirkung nachgewiesen".
Hatte auch noch nie Probleme beim TÜV.
Allerdings glaube ich nicht das du den Spruch noch eingetragen bekommst.
Wenn du willst kopier ich dir den Schein und Faxe ihn dir zu.
also der Satz steht bei mir auch drin, auf der Rückseite des Fahrzeugscheins, "in etwa Wirkung nachgewiesen f. Fahrtrichtanz."
![[Bild: c4_blinker2.jpg]](https://gekkobyte.de/c4_blinker2.jpg)
Berechtigt das dazu, den Doppelblinker zu machen und Fahrlicht alle 4 Rückleuchten oder hat jemand extra was anderes eingetragen dazu bzw. fahren alle mit der Beleuchtung ohne weitere Eintragungen herum so dass ichs einfach umlöten dürfte ?
104.2 dB
