29.05.2013, 18:43
Die Vorschrift sagt:
Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden
und fest angebracht sein.
Aber was bedeutet fest angebracht?
Zitat
Feste Anbringung des Kennzeichens bedeutet, daß es nur mit Hilfe von Werkzeugen gelöst werden kann
OLG Köln, Beschluss vom 16.02.79, 3 Ss 79/79
----------------------
Ich frage mich allerdings, wie dieses mit den alltäglichen Kunsstoffunterlagen vereinbar ist?? Die kann man ja nun durchaus ohne Werkzeug aufclipsen.
Aber Klettband entsprich wahrscheinlich eher weniger dem Anspruch "fest angebracht".
Ich habe auch den Halter von Ingo (INJA). Ist für mich die perfekte Lösung.
Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden
und fest angebracht sein.
Aber was bedeutet fest angebracht?
Zitat
Feste Anbringung des Kennzeichens bedeutet, daß es nur mit Hilfe von Werkzeugen gelöst werden kann
OLG Köln, Beschluss vom 16.02.79, 3 Ss 79/79
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Ich frage mich allerdings, wie dieses mit den alltäglichen Kunsstoffunterlagen vereinbar ist?? Die kann man ja nun durchaus ohne Werkzeug aufclipsen.
Aber Klettband entsprich wahrscheinlich eher weniger dem Anspruch "fest angebracht".
Ich habe auch den Halter von Ingo (INJA). Ist für mich die perfekte Lösung.
Gruß
Frank
Frank