30.05.2013, 14:35
Zitat:Original von RainerR
Danke für die Info, wusste ich bisher nicht, daß zur Befestigung des Kennzeichens nur Schrauben und
kein Klebeband verwandt werden darf. Und sogar ein OLG hat sich schon damit beschäftigt, das ist
Deutschland pur,
Gruss RainerR
OLGs beschäftigen sich immer in 2.Instanz mit Bußgeldsachen, das sieht der Rechtsweg für die Rechtsbeschwerde so vor.
Gruß
Edgar