28.06.2013, 17:54
Hallo,
ich zweifle schon ein wenig an der Notwendigkeit der weiter oben genannten Ausnahmegenehmigung für die Leuchtweitenregulierung.
Ich sehe darin eigentlich nur die Unkenntnis einiger TÜV-Prüfer. Zumindest die EU-C5 wurde ohne Leuchtweitenregulierung homologiert und das KBA hat das Fahrzeug ja auch so zugelassen. Inwiefern das auf US-Importe übertragbar ist weiß ich allerdings nicht. Vielleicht wird hier besagtes GM-Papier benötigt...
Ich wurde bisher auch noch bei keinem TÜV-Termin darauf angesprochen und würde mich auch sehr wundern (...zur Not auch etwas ungehalten wundern...).
Viele Grüße,
Achim
ich zweifle schon ein wenig an der Notwendigkeit der weiter oben genannten Ausnahmegenehmigung für die Leuchtweitenregulierung.
Ich sehe darin eigentlich nur die Unkenntnis einiger TÜV-Prüfer. Zumindest die EU-C5 wurde ohne Leuchtweitenregulierung homologiert und das KBA hat das Fahrzeug ja auch so zugelassen. Inwiefern das auf US-Importe übertragbar ist weiß ich allerdings nicht. Vielleicht wird hier besagtes GM-Papier benötigt...
Ich wurde bisher auch noch bei keinem TÜV-Termin darauf angesprochen und würde mich auch sehr wundern (...zur Not auch etwas ungehalten wundern...).
Viele Grüße,
Achim
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