05.05.2004, 00:53
Die maximalen Lautstärken hängen von den beim Zeitpunkt der Erstzulassung gültigen Regelungen ab. D.h., was zum Beispiel bei einer C2 oder C3 noch zulässig sein kann, wird bei einer C4 oder C5 nicht mehr eingetragen werden können.
Generell gilt, je älter desto lauter darf es sein!
Die genauen Phon-Werte bin ich jetzt zu faul zum raussuchen, hatten wir aber glaube ich auch schon mal im Forum.
mit auch bei der C5 lautem Gruß
JR
Generell gilt, je älter desto lauter darf es sein!
Die genauen Phon-Werte bin ich jetzt zu faul zum raussuchen, hatten wir aber glaube ich auch schon mal im Forum.
mit auch bei der C5 lautem Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!