29.07.2013, 00:06
Sollte ein TÜV-Mensch auf der Sonnenblende bestehen, gibt es IMHO zwei Möglichkeiten:
1. Konfrontiere ihn mit diesem Text (aus einem Triumph-Forum, der TR3 hatte nämlich auch keine Sonnenblenden):
Beide Daten liegen nach der EZ einer 60er C1
2. Will er partout eine Sonnenblende sehen, dann präsentiere ihm diese hier:
Alles ist besser als Löcher bohren.
Gruß
JR
1. Konfrontiere ihn mit diesem Text (aus einem Triumph-Forum, der TR3 hatte nämlich auch keine Sonnenblenden):
Zitat:Der deutsche Gesetzgeber hat diese Einrichtung anfänglich gar nicht beachtet und der dafür “zuständige” §35b wurde in die StVZO erst am 7.Juli 1960 eingeführt. Die dazu erlassene Richtlinie existiert sogar erst seit dem 4. Dezember 1962. Der Charakter dieser Richtlinie ist kein wirklich zwingender, und der TÜV-Mann kann bei älteren Fahrzeugen deshalb auch durchaus einmal über eine fehlende Sonnenblende hinwegschauen.
Beide Daten liegen nach der EZ einer 60er C1
2. Will er partout eine Sonnenblende sehen, dann präsentiere ihm diese hier:
Alles ist besser als Löcher bohren.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!