09.08.2013, 17:35
Folierung mit ABE und Nr. auf der Folie an Scheiben hinter Fahrer und Beifahrer = Legal
Alles was weiter Vorne ist mit Tönungsfolie = Verboten (ausser Blendstreifen Frontscheibe)
Flutung/Lack/Sonstige Käsebezeichnung = Seiten/Vorne bis zu nem Gewissen %-Satz erlaubt, ABER die Grösste Schei... die es gibt, hatte ich auch mal und rausgeschmissenes Geld.
Splitterschutztfolien sind auch nicht einfach so zu montieren (Einzelabnahme mit Durchlässigkeitsmessung beim Tüv geht wohl, aber teuer)
Dunkle Scheiben bekommt man nur eingetragen wenn man vom Augenarzt ne Bescheinigung hat das man bei Sonnenlicht nix mehr sehen kann und dann damit zum Tüv rennt, aber das stell ich mir auch bisschen schwierig vor.
Somit = Scheiben einfach so lassen
Alles was weiter Vorne ist mit Tönungsfolie = Verboten (ausser Blendstreifen Frontscheibe)
Flutung/Lack/Sonstige Käsebezeichnung = Seiten/Vorne bis zu nem Gewissen %-Satz erlaubt, ABER die Grösste Schei... die es gibt, hatte ich auch mal und rausgeschmissenes Geld.
Splitterschutztfolien sind auch nicht einfach so zu montieren (Einzelabnahme mit Durchlässigkeitsmessung beim Tüv geht wohl, aber teuer)
Dunkle Scheiben bekommt man nur eingetragen wenn man vom Augenarzt ne Bescheinigung hat das man bei Sonnenlicht nix mehr sehen kann und dann damit zum Tüv rennt, aber das stell ich mir auch bisschen schwierig vor.
Somit = Scheiben einfach so lassen
Wer Rechtschreibfehler findet darfse behalten