12.05.2004, 00:29
Hallo,
möchte von den Originalreifen weg. Nachdem die Wahl der Reifen freigegeben ist sollte das ja kein Problem sein.
Mein Reifenhändler machte mich auf folgendes aufmerksam:
Der Goodyear-Reifen mit Notlaufeigenschaften ist „Bestandteil“ des Autos. Folglich ist ein Wechsel nicht zulässig.
Sollte er andere Reifen montieren, kann er haftbar gemacht werden, wenn etwas passiert.
Welches Risiko gehe ich nun ein, wenn ich ein anderes Reifenfabrikat montiere.
Brauch ich den TÜV-Eintrag? Ist Eintragung überhaupt möglich?
Bin gespannt auf Eure Antworten. Danke.
CC5
möchte von den Originalreifen weg. Nachdem die Wahl der Reifen freigegeben ist sollte das ja kein Problem sein.
Mein Reifenhändler machte mich auf folgendes aufmerksam:
Der Goodyear-Reifen mit Notlaufeigenschaften ist „Bestandteil“ des Autos. Folglich ist ein Wechsel nicht zulässig.
Sollte er andere Reifen montieren, kann er haftbar gemacht werden, wenn etwas passiert.
Welches Risiko gehe ich nun ein, wenn ich ein anderes Reifenfabrikat montiere.
Brauch ich den TÜV-Eintrag? Ist Eintragung überhaupt möglich?
Bin gespannt auf Eure Antworten. Danke.
CC5