21.09.2013, 12:42
Erstaunlich. Zumal die Bedingungen selbst für gewerbliche Verkäufer gegen UST-Identnummer immer schärfer werden. Habe zB erst gestern von meinem Steuerberater gehört, das ich selbst bei innergemeinschaftlichen Lieferungen nun entweder den Verbringungsnachweis (zB Beleg von Spedition) oder eine schriftliche EmpfangsBestätigung des Empfängers vorlegen muss, wenn ich netto verkaufe.
Aber zum Auto: Der Verkäufer in deinem besagten Drittland haftet für die Mehrwertsteuer. D.h. er (wie ich wenn ich netto verkaufe) muss seinem Finanzamt nachweisen das er netto verkaufen durfte und wo die Ware hingegangen ist. Wie will er das denn in "deinem" Fall machen? Ich würde das niemals machen - es sei denn ich nehme die Mwst erst einmal als Sicherheit und zahle sie dann erst aus wenn der Käufer mir o.g. Nachweise bringen kann. Ansonsten wäre ich ziemlich bescheuert, denn wenn ich diese Nachweise nicht bringen kann muss ICH die Mwst zahlen
Aber zum Auto: Der Verkäufer in deinem besagten Drittland haftet für die Mehrwertsteuer. D.h. er (wie ich wenn ich netto verkaufe) muss seinem Finanzamt nachweisen das er netto verkaufen durfte und wo die Ware hingegangen ist. Wie will er das denn in "deinem" Fall machen? Ich würde das niemals machen - es sei denn ich nehme die Mwst erst einmal als Sicherheit und zahle sie dann erst aus wenn der Käufer mir o.g. Nachweise bringen kann. Ansonsten wäre ich ziemlich bescheuert, denn wenn ich diese Nachweise nicht bringen kann muss ICH die Mwst zahlen