18.10.2013, 09:11
Die Geschichte mit den sieben Jahren kommt aus der Speicherung der Daten. die werden nach 7 Jahren aus dem Archiv der SVA´s gelöscht. Dennoch lassen sich die meisten SVA´s darauf ein, mit einer Kopie des alten Briefes die Fahrzeuge zuzulassen. Hier gilt der Grundsatz, dass ein Fahrzeug, wenn es eine Betriebserlaubnis hat (die durch den alten Brief bewiesen wird) keine Vollabnahme braucht. Denn die Vollabnahme ist nichts anderes als ein "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis". Allerdings hat das Amt die Entscheidungsgewalt. Wenn die eine Vollabnahme wollen, musst du eine machen lassen. Von daher ist deine Entscheidung, erst mal zum SVA zu fahren, goldrichtig!
Alex
Alex