10.11.2013, 14:26
Wenn Du als Geschädigter aus einem Unfall hervor gehst,
dann gehst Du zu Deinem Gutachter Deiner Wahl der sich mit der Corvette auskennt
(zB. gelber Bengel hier im Forum) und lässt den Wert des Fahrzeugs am Tage des Unfalls feststellen,
dieser wird immer individuell ermittelt.
So kann zB. ein gut erhaltenes unrestauriertes Fahrzeug mehr an Wert haben, als ein neu aufgebautes Fahrzeug.
Die Höhe der Reparaturkosten ist festzustellen und es wird ermittelt ob die Reperaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, ist es der Fall,
gibt es von der gegnerischen Versicherung den ermittelten Wiederbeschaffungswert,
was Du dann mit dem Geld machst bleibt Dir überlassen.
Was Du mit Deiner Versicherung für einen Wert festgelegt hast, und wann dieser Wert ermittelt wurde, interessiert dabei in so einem Fall nicht.
Das ist nur wichtig bei einem Eigenschaden, der in der Statistik leider viel öfters vorkommt, als fremd verursachte Schäden.
cu Volker
dann gehst Du zu Deinem Gutachter Deiner Wahl der sich mit der Corvette auskennt
(zB. gelber Bengel hier im Forum) und lässt den Wert des Fahrzeugs am Tage des Unfalls feststellen,
dieser wird immer individuell ermittelt.
So kann zB. ein gut erhaltenes unrestauriertes Fahrzeug mehr an Wert haben, als ein neu aufgebautes Fahrzeug.
Die Höhe der Reparaturkosten ist festzustellen und es wird ermittelt ob die Reperaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, ist es der Fall,
gibt es von der gegnerischen Versicherung den ermittelten Wiederbeschaffungswert,
was Du dann mit dem Geld machst bleibt Dir überlassen.
Was Du mit Deiner Versicherung für einen Wert festgelegt hast, und wann dieser Wert ermittelt wurde, interessiert dabei in so einem Fall nicht.
Das ist nur wichtig bei einem Eigenschaden, der in der Statistik leider viel öfters vorkommt, als fremd verursachte Schäden.
cu Volker

Alles hat seine Zeit.