10.11.2013, 17:23
Jetzt interessiert mich die Diskussion auch langsam:
... was aber ja nur bei einem Kaskoschaden greift, oder?
Wenn Du einen nicht verschuldeten Unfall hast, also die Haftpflicht des Gegners leisten muss, dann ist in dem Fall der Wiederherstellungswert irrelevant. Oder täusche ich mich da, und die eigene Vollkasko legt die Differenz zwischen Zeitwert und Wiederherstellungswert oben drauf?
(Gebe zu, Kleingedrucktes zu hassen und demzufolge in meinem Vertrag auch nicht gelesen zu haben...)
Zitat:Original von Dr. Seltsam
Meine 66iger wurde im Gutachten mit einem Wert taxiert, der niedriger ist als die tatsächlichen Erstellungskosten.
Ich habe aus diesem Grund die Versicherung auf den Wiederherstellungswert versichert, ...
... was aber ja nur bei einem Kaskoschaden greift, oder?
Wenn Du einen nicht verschuldeten Unfall hast, also die Haftpflicht des Gegners leisten muss, dann ist in dem Fall der Wiederherstellungswert irrelevant. Oder täusche ich mich da, und die eigene Vollkasko legt die Differenz zwischen Zeitwert und Wiederherstellungswert oben drauf?
(Gebe zu, Kleingedrucktes zu hassen und demzufolge in meinem Vertrag auch nicht gelesen zu haben...)
I used to be indecisive. Now I'm not so sure.
Nothing is foolproof to a sufficiently talented fool.
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