28.05.2004, 00:33
Zitat:ich weiß jetzt nicht genau wie hoch der Max-db-Wert ist, aber ich glaube zu wissen
das dieser über 100 db (128 db? oder) liegt, aber vieleicht weiß das einer hier im
Forum genauer.
Also dreistellige dB-Werte waren noch nie zulässig. Was nicht heißt, dass so mancher dennoch solch hohe Werte in seinen Papieren stehen hat.
Wenn das der Zulassungsstelle nicht gefällt, dann gibt es auch keine Zulassung - totz Eintrag - Letztendlich hat die Zulassungsstelle das Sagen.
Einem falschen oder veränderten Auspuff unterstellt man zunächst mal, dass er das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert, was nach §19(2) erst mal zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt.