22.01.2014, 23:09
hallo zusammen,
leider habe ich per Forensuche nichts Entsprechendes gefunden....
muss eine C3 (denke an 69 - 72) an der Beifahrerseite einen Aussenspiegel haben, um der STVZO zu entsprechen?
Ich frage wegen dieses Paragraphen:
"StVZO § 56 Ruckspiegel und andere Spiegel...
2. bei Kraftfahrzeugen, bei denen das Sichtfeld des Innenspiegels eingeschränkt ist, zusätzlich ein Außenspiegel an der rechten Seite,
3. bei Kraftfahrzeugen, bei denen die Fahrbahn nach ruckwärts durch einen Innenspiegel nicht beobachtet werden kann, zwei Außenspiegel - jeweils einer an jeder Seite -,"
und unabhängig davon, frage ich mich, ob dieser Spiegel nicht sowieso äusserst sinnvoll ist? Ich bin mal mit dem Opel Speedster von nem Kumpel gefahren, und da war ich sehr froh den Spiegel zu haben, da der Holm hinten rechts die Sicht schon ganz schön schrecklich eingeschränkt hat.
Merci und nen schönen Abend
leider habe ich per Forensuche nichts Entsprechendes gefunden....
muss eine C3 (denke an 69 - 72) an der Beifahrerseite einen Aussenspiegel haben, um der STVZO zu entsprechen?
Ich frage wegen dieses Paragraphen:
"StVZO § 56 Ruckspiegel und andere Spiegel...
2. bei Kraftfahrzeugen, bei denen das Sichtfeld des Innenspiegels eingeschränkt ist, zusätzlich ein Außenspiegel an der rechten Seite,
3. bei Kraftfahrzeugen, bei denen die Fahrbahn nach ruckwärts durch einen Innenspiegel nicht beobachtet werden kann, zwei Außenspiegel - jeweils einer an jeder Seite -,"
und unabhängig davon, frage ich mich, ob dieser Spiegel nicht sowieso äusserst sinnvoll ist? Ich bin mal mit dem Opel Speedster von nem Kumpel gefahren, und da war ich sehr froh den Spiegel zu haben, da der Holm hinten rechts die Sicht schon ganz schön schrecklich eingeschränkt hat.
Merci und nen schönen Abend