06.06.2004, 09:47
Hallo Frank,
den Schaden muss Deine Teilkaskoversicherung zahlen. Die allgemeinen Kraftfahrtversicherungsbedingen unterscheiden nicht zwischen den Glasarten. Versichert sind „Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs“.
Zahlen tun sie alle ungern. Aber schließlich sind die teuren Ersatzteile bei einer Corvette ja auch über die hohe Einstufung in der Typenklasse schon eingepreist.
Reich der Versicherung aber vorher einen Kostenvoranschlag und ein Foto der Beschädigung ein, bevor Du ein neues Dach kaufst.
Ansonsten muss ich Midnight-Cruiser recht geben. Es kann durchaus sein, dass Dir Dein Versicherer bei einem so hohen Teilkaskoschaden kündigen könnte. Das ist aber nicht unbedingt nur bei den Billiganbietern so. Passiert Dir aber sicherlich nicht, wenn Du bei dem Versicherer noch andere Verträge hast.
Gruß
Frank
den Schaden muss Deine Teilkaskoversicherung zahlen. Die allgemeinen Kraftfahrtversicherungsbedingen unterscheiden nicht zwischen den Glasarten. Versichert sind „Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs“.
Zitat:Wenn du das der Versicherung als Glasdach meldest, reguliert sie wahrscheinlich mit Murren, aber ohne Probleme.
Zahlen tun sie alle ungern. Aber schließlich sind die teuren Ersatzteile bei einer Corvette ja auch über die hohe Einstufung in der Typenklasse schon eingepreist.
Reich der Versicherung aber vorher einen Kostenvoranschlag und ein Foto der Beschädigung ein, bevor Du ein neues Dach kaufst.
Ansonsten muss ich Midnight-Cruiser recht geben. Es kann durchaus sein, dass Dir Dein Versicherer bei einem so hohen Teilkaskoschaden kündigen könnte. Das ist aber nicht unbedingt nur bei den Billiganbietern so. Passiert Dir aber sicherlich nicht, wenn Du bei dem Versicherer noch andere Verträge hast.
Gruß
Frank